Pressemitteilungen
Finanzgericht Münster: Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke
Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
Anfechtung der Vaterschaft durch den sogenannten biologischen Vater auch im Fall der Samenspende
Kein erneuter Verpflegungsmehraufwand bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit von weniger als vier Wochen
Bundesarbeitsgericht zum Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung
Bundesgerichtshof zur Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen Beeinträchtigung der Reise
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Unsere Jahresmitgliedsbeiträge sind für unseren umfassenden Leistungen, die wir all unseren Mitgliedern anbieten, u. E. vergleichsweise gering. Sie betragen - jeweils zzgl. Umsatzsteuer -:
- Für Studenten/ - innen mit dem Studiengang Rechtswissenschaften sowie Referendare/ - innen75.-- €.
- Für Rechtsanwälte/ - innen im Ausland sowie in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft) jeweils 150.-- €.
- Für alle anderen in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen (ab dem vierten Jahr nach ihrer Zulassung) beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag 200.-- €.
In dem Jahresmitgliedsbeitrag ist der Bezug regelmäßiger erscheinender aktueller Urteilsdepeschen (je nach Urteilsaufkommen bis zu drei Mal monatlich) - getrennt nach Rechtsgebieten - enthalten, wobei VDA-Mitglieder auch gleichzeitig mehrere Urteilsdepeschen, z. B. für Arbeitsrecht, Baurecht und Familienrecht, beziehen können.
Im weiteren Verlauf ist auch die Herausgabe der VDAZ (VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE – ZEITSCHRIFT) geplant, deren (Online-) Bezug ebenfalls im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
Die Mitgliedschaft in einem oder mehreren Fachausschüssen ist ebenfalls in dem Mitgliedsbeitrag enthalten.
Ferner ist der VDA - VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. Kooperationspartner des Verbandes für Unternehmer und Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft taxLegis.de – VERBAND FÜR DEN MITTELSTAND IN DEUTSCHLAND e. V. – www.taxlegis.de -.
Alle VDA-Mitglieder (mit Ausnahme Jurastudenten/Referendare) werden im Rahmen dieser Kooperation auch gleichzeitig kostenfrei in der Anwalts- und Steuerberatersuche von taxLegis.de gelistet, wenn sie die dort vereinbarten Erstberatungskonditionen für Freiberufler, Unternehmer und Unternehmen anerkennen.
Die Teilnahmegebühren für VDA-Mitglieder an VDA Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gemäß unserer Veranstaltungsübersicht betragen - jeweils einschließlich des Bezuges einer Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO, soweit Fachfortbildung und nicht „Grundwissen“ vermittelt wird, und jeweils zzgl. Umsatzsteuer - für:
- Vorträge bis zu 5 Stunden Dauer: 50.-- €
- Vorträge über 5 Stunden bis zu 10 Stunden Dauer: 75.-- €
- Der Besuch der VDA-Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ist kostenlos und in ihrem VDA-Jahresmitgliedsbeitrag bereits enthalten für:
- Studenten/ - innen der Rechtswissenschaften und Referendare/ - innen
- Rechtsanwälte/ - innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft)
- Von dieser Kostenregelung sind (nur) ausgenommen ganz- oder mehrtägige Veranstaltungen/Kongresse mit Fremdreferenten wie BGH/OLG-Richter und/oder Professoren. In diesen Fällen wird die Teilnahmegebühr jeweils nach Aufwand kalkuliert.
Falls Sie bei uns Mitglied werden möchten, finden Sie Formulare zum Download hier:
- Mitgliedsantrag Studenten/Referendare
- Mitgliedsantrag für Rechtsanwälte/ - innen im Ausland
- Mitgliedsantrag für in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft)
- Mitgliedsantrag für alle anderen in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen (ab dem vierten Jahr nach ihrer Zulassung)
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