(Stuttgart) BDA-Präsident Rainer Dulger fordert in einem aktuellen Gastbeitrag im Handelsblatt eine Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes.

Volker Görzel, Vorsitzender des Ausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ im VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. mit Sitz in Stuttgart, stimmt dem Reformbedarf in Teilen zu, warnt aber davor, Modernisierung mit einer Einschränkung betrieblicher Mitbestimmung gleichzusetzen.

„Echte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann ein Standortvorteil sein. Wo beide Seiten professionell zusammenarbeiten, können Veränderungsprozesse schneller umgesetzt und zugleich von der Belegschaft besser akzeptiert werden“, erklärt Görzel.

Mehr Digitalisierung ist richtig

Zustimmung erhält Dulger bei der Forderung nach einer stärkeren Digitalisierung der Betriebsratsarbeit. Betriebsräte können bereits jetzt selbst entscheiden, ob sie in Präsenz, digital oder hybrid arbeiten. Das sollte auch für digitale und hybride Betriebsversammlungen möglich sein.

„Wenn Unternehmen längst hybrid und standortübergreifend arbeiten, muss auch die betriebliche Mitbestimmung diese Möglichkeiten nutzen können.“

IT-Mitbestimmung nicht beschneiden

Anders bewertet Görzel Forderungen nach einer Einschränkung der Mitbestimmung bei neuen IT-Systemen. Moderne Software könne auch dann zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle eingesetzt werden, wenn dies bei ihrer Einführung zunächst nicht beabsichtigt gewesen sei. Gerade durch KI und die Verknüpfung vorhandener Daten nähmen diese Möglichkeiten zu.

Zugleich biete das geltende Betriebsverfassungsrecht bereits heute Möglichkeiten, die Einführung neuer IT-Systeme erheblich zu beschleunigen. Betriebsräte könnten Ausschüsse bilden; Arbeitgeber und Betriebsrat könnten in Rahmenvereinbarungen standardisierte Prüfverfahren und verbindliche Workflows vereinbaren.

„Wer IT-Systeme schneller einführen will, sollte die Verfahren verbessern und nicht das Mitbestimmungsrecht beschneiden. Wir brauchen schnellere Prozesse – nicht weniger Schutz.“

Keine Fiktionen bei Betriebsänderungen

Deutlich widerspricht Görzel dem Vorschlag, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bei Umstrukturierungen und Personalabbau mit festen gesetzlichen Fristen zu versehen und nach deren Ablauf zu fingieren, die Verhandlungen seien abgeschlossen.

„Das klingt zunächst nach Verfahrensbeschleunigung, kann aber im Ergebnis die Beteiligung des Betriebsrats substanziell aushöhlen. Ist ein Standort geschlossen, ein Betriebsteil verlagert oder sind Arbeitsplätze abgebaut, sind vollendete Tatsachen geschaffen.“

Das bestehende System der Einigungsstelle habe sich grundsätzlich bewährt. Wo Verfahren zu lange dauerten, könne über schnellere Einigungsstellen und effizientere Abläufe gesprochen werden.

Zudem: welche Fristen sind denn angemessen? Es liegt doch auf der Hand, dass in einem Betrieb mit 100 Mitarbeitern eine Umstrukturierung ganz andere Zeitläufe hat als die Reorganisation eines internationalen Konzerns mit mehreren Standorten.

„Modernisierung und Mitbestimmung sind kein Gegensatz. Digitalisieren, vereinfachen und beschleunigen: ja. Beteiligungsrechte durch starre Fristen und gesetzliche Fiktionen leerlaufen lassen: nein.“ 

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