Da viele Kolleginnen und Kollegen schon in anderen Organisationen oder Verbänden Mitglied sind, bieten wir neuen Mitgliedern gern eine „Probemitgliedschaft“ zu vergünstigten Bedingungen an.

Deswegen bieten wir allen Kolleginnen und Kollegen, die unserem Verband erstmalig beitreten, folgendes an:

 

Kostenfreie Teilnahmemöglichkeit
an
allen VDA- Fortbildungsveranstaltungen
einschl. Bescheinigung gem. § 15 FAO

 

für das erste Jahr ihrer Mitgliedschaft.

D. h., wenn Sie z. B. zum 1. April eines Jahr beitreten, können Sie kostenfrei im Rahmen Ihres Mitgliedsbeitrages alle VDA-Veranstaltungen in der Zeit vom 1.04. dieses Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres besuchen und erhalten auch kostenfrei eine Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO, soweit es sich in wenigen Fällen nicht nur um die Vermittlung rechtlichen oder steuerlichen Grundwissens handelt.

Ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft gelten ferner aufgrund neu ausgehandelter Rahmenverträge ab sofort für Anwälte und Anwältinnen ab dem vierten Jahr ihrer Zulassung folgende, reduzierte Teilnahmegebühren bei unseren Fortbildungsveranstaltungen über fünf Stunden. Damit betragen die Teilnahmegebühren ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft –  jeweils zzgl. Umsatzsteuer – dann:

  • Für Vorträge bis zu 5 Stunden Dauer: 50.– €
  • Für Vorträge über 5 Stunden bis zu 10 Stunden Dauer: nur noch 75.– € (anstelle von 100.– € vorher).
  • Kostenfrei nun auch für junge Anwaltschaft

Ein besonderes „Bonbon“ bieten wir zur Förderung des juristischen Nachwuchses auf vielfach geäußerten Wunsch auch ferner ab sofort allen Junganwälten/ – innen (innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung) an. Wie auch bei Studenten und Referendaren ist ihre Teilnahme an allen Fortbildungsveranstaltungen des VDA nunmehr völlig kostenfrei und im Jahresmitgliedsbeitrag bereits enthalten. Teilnahmegebühren entstehen für sie also erst ab dem vierten Jahr der Zulassung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann treten Sie bei und testen Sie uns!

VDA – Der andere Verband…