Werden Sie Mitglied bei uns!
Unsere Jahresmitgliedsbeiträge sind für unseren umfassenden Leistungen, die wir all unseren Mitgliedern anbieten, u. E. vergleichsweise gering. Sie betragen – jeweils zzgl. Umsatzsteuer -:
- Für Studenten/ – innen mit dem Studiengang Rechtswissenschaften sowie Referendare/ – innen75.– €.
- Für Rechtsanwälte/ – innen im Ausland sowie in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft) jeweils 150.– €.
- Für alle anderen in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen (ab dem vierten Jahr nach ihrer Zulassung) beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag 200.– €.
- Für Juristen ohne Anwaltszulassung 150.– €.
In dem Jahresmitgliedsbeitrag ist der Bezug regelmäßiger Urteilsdepeschen (je nach Urteilsaufkommen bis zu drei Mal monatlich) – getrennt nach Rechtsgebieten – enthalten, wobei VDA-Mitglieder auch gleichzeitig mehrere Urteilsdepeschen, z.B. für Arbeitsrecht, Baurecht ud Familienrecht, beziehen können.
Die Mitgliedschaft in einem oder mehreren Fachausschüssen ist ebenfalls in dem Mitgliedsbeitrag enthalten.
Ferner ist der VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. Kooperationspartner des Verbandes für Unternehmer und Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft taxLegis.de – VERBAND FÜR DEN MITTELSTAND IN DEUTSCHLAND e. V. – www.taxlegis.de -.
Alle VDA-Mitglieder* werden im Rahmen dieser Kooperation auch gleichzeitig kostenfrei in der Anwalts- und Steuerberatersuche von taxLegis.de gelistet.
Die Teilnahmegebühren für VDA-Mitglieder an VDA Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gemäß unserer Veranstaltungsübersicht betragen – jeweils einschließlich des Bezuges einer Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO, soweit Fachfortbildung und nicht „Grundwissen“ vermittelt wird, und jeweils zzgl. Umsatzsteuer – für:
- Vorträge bis zu 5 Stunden Dauer: 50.– €
- Vorträge über 5 Stunden bis zu 10 Stunden Dauer: 75.– €
- Der Besuch der VDA-Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ist kostenlos und in ihrem VDA-Jahresmitgliedsbeitrag bereits enthalten für:
- Studenten/ – innen der Rechtswissenschaften und Referendare/ – innen
- Rechtsanwälte/ – innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft)
- Von dieser Kostenregelung sind (nur) ausgenommen ganz- oder mehrtägige Veranstaltungen/Kongresse mit Fremdreferenten wie BGH/OLG-Richter und/oder Professoren. In diesen Fällen wird die Teilnahmegebühr jeweils nach Aufwand kalkuliert.
Falls Sie bei uns Mitglied werden möchten, finden Sie Formulare zum Download hier:
- Mitgliedsantrag Studenten/Referendare
- Mitgliedsantrag für Rechtsanwälte/ – innen im Ausland
- Mitgliedsantrag für in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft)
- Mitgliedsantrag für alle anderen in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen (ab dem vierten Jahr nach ihrer Zulassung)
- Mitgliedsantrag für Unternehmensjuristen/ – innen ohne anwaltliche Zulassung
* (mit Anwaltszulassung)