(Stuttgart) Ein ungewöhnlicher Machtkampf erschüttert den Betriebsrat des Flughafenbetreibers Fraport. Nicht der Arbeitgeber, sondern zwei Gewerkschaften – Verdi und Komba – liefern sich einen heftigen Streit um Einfluss und Sitze. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat nun die laufende Betriebsratswahl gestoppt.
Der Grund: Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl. Nach Einschätzung des Gerichts war der Ablauf nicht fair – die Liste von Verdi wurde sogar komplett von der Wahl ausgeschlossen.
Den Fall erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.
Zwei Betriebsräte, zwei Gewerkschaften – und viel Konfliktpotenzial
Ursprünglich gab es am Frankfurter Flughafen zwei getrennte Betriebsräte:
- einen bei Fraport (mehrheitlich Verdi-Mitglieder)
- und einen bei Fraport Ground Services (Fraground), dominiert von Komba.
Nach einem Gerichtsurteil mussten beide Betriebsräte zu einem gemeinsamen Gremium zusammengelegt werden. Bei der ersten Wahl 2024 kam es bereits zu Streit – die Wahl wurde gestoppt, neu angesetzt und führte zu einem überraschenden Sieg der Komba-Vertreter.
Verdi sprach danach von Wahlmanipulation. Es habe zu wenige Wahllokale gegeben, und diese lagen dort, wo vor allem Fraground-Mitarbeitende vorbeikamen. Der Konflikt eskalierte – bis zur aktuellen gerichtlichen Unterbrechung.
Das LAG greift ein: Wahl gestoppt wegen Ausschluss der Verdi-Liste
Verdi zog erneut vor Gericht – mit Erfolg. Das LAG Hessen entschied, dass die Verdi-Liste rechtzeitig in die Wahlunterlagen hätte aufgenommen werden müssen. Doch der Wahlvorstand ignorierte diese Anordnung.
Daraufhin stoppte das Gericht die Wahl noch am ersten Tag. Frühestens in sechs Wochen kann neu gewählt werden.
Folgen
Für den Arbeitgeber selbst hat der Stopp vorerst keine rechtlichen Folgen. Der bisherige Betriebsrat bleibt im Amt. Zugleich ruft das Unternehmen zu fairen und ordnungsgemäßen Wahlen auf – und betont seine Neutralität.
Wann eine Betriebsratswahl wirklich abgebrochen wird
Ein Gericht stoppt eine laufende Wahl nur in äußersten Ausnahmefällen. Dazu zählen:
- willkürlicher Ausschluss von wahlberechtigten Mitarbeitenden
- fehlende Voraussetzungen für eine Wahl (z. B. falsche Betriebsgröße)
- Wahl außerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums
Der Fall Fraport zeigt, wie interne Machtkämpfe ganze Betriebe lähmen können – und wie wichtig klare, neutrale Wahlprozesse sind.
Fazit: Streit im Betriebsrat – was Arbeitgeber jetzt tun sollten
Der Fraport-Fall ist ein Weckruf für alle: Betriebsratswahlen müssen transparent, neutral und rechtskonform ablaufen. Werden Unregelmäßigkeiten sichtbar, sollte die Geschäftsleitung rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Görzel empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.
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Volker Görzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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