(Stuttgart) Ein Auszubildender meint es lustig. Doch der Spaß endet fast dramatisch. Ein 18-jähriger Azubi kippt ein gesundheitsgefährdendes Lösungsmittel in die Trinkflasche eines Kollegen. Der Kollege bemerkt es – trinkt nicht. Doch dann passiert es. Ein dritter Mitarbeiter greift zur Flasche. Er nimmt einen Schluck aus der Flasche. Als er den sonderbaren Geschmack bemerkt, spuckt er die Flüssigkeit sofort aus. Niemand wird verletzt. Aber die Folgen sind massiv: Der Azubi wird fristlos gekündigt.
Was ein Gericht dazu sagte, erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.
Fristlose Kündigung – auch für Auszubildende?
Der Fall landet vor Gericht. Zuerst vor dem Arbeitsgericht Duisburg. Dann vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
- Die Kernfrage lautet:
Darf ein Auszubildender wegen eines solchen Vorfalls fristlos gekündigt werden?
Die Antwort: grundsätzlich schon. Aber nicht automatisch.
Warum der Arbeitgeber hart durchgriff
Wichtig für das Gericht waren mehrere Punkte:
- Der Azubi wusste, wie gefährlich der Stoff ist
- Kurz zuvor gab es eine Schulung zu Gefahrstoffen
- Das Verhalten war mindestens grob fahrlässig
- Das Ausbildungsverhältnis war noch sehr jung
- Andere Menschen wurden konkret gefährdet
- Aber: Azubis genießen besonderen Schutz
Trotzdem ist der Fall nicht schwarz-weiß.
Denn Auszubildende sind keine normalen Arbeitnehmer.
Das Berufsbildungsgesetz verlangt:
- einen Erziehungs- und Fördergedanken
- besondere Rücksicht auf Jugend und Unerfahrenheit
- Kündigung nur bei wirklich wichtigem Grund
Der Richter sagt deutlich:
„Gerade bei jungen Menschen muss geprüft werden, ob Erziehung noch möglich ist.“
Am Ende kein Urteil – sondern ein Vergleich
Der Azubi erscheint nicht zur Berufungsverhandlung.
Das sorgt für Unmut beim Gericht.
Am Ende einigen sich beide Seiten auf einen Vergleich:
- Das Ausbildungsverhältnis ist beendet
- Der Azubi erhält 1.500 Euro
- Alle Ansprüche sind erledigt
- Bei Widerruf droht ein Ordnungsgeld für den Azubi, für das Nichterscheinen
- Was bedeutet das für die Praxis?
Für Arbeitgeber:
- Auch Azubis können fristlos gekündigt werden
- Bei Gefahr für Leib und Leben wird es ernst
- Schulungen und Dokumentation sind entscheidend
Für Auszubildende:
- „War nicht so gemeint“ schützt nicht
- Grobe Pflichtverletzungen haben echte Konsequenzen
- Fehlverhalten kann die Ausbildung kosten
- Fazit: Spaß hört auf, wo Gefahr beginnt
Dieser Fall zeigt deutlich:
- Arbeitsrecht kennt klare Grenzen.
- Auch junge Menschen tragen Verantwortung.
Görzel empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.
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Volker Görzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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