(Stuttgart) Die Europäische Union setzt beim Thema Künstliche Intelligenz klare Grenzen. Der AI-Act schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen in Europa. Ziel: Sicherheit, Transparenz, Fairness – und Schutz vor Missbrauch. 

Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart erklärt, was es zu beachten gilt.

  • Ab August 2025: Millionenstrafen für Verstöße

Bereits seit dem 2. Februar 2025 sind KI-Systeme mit „unannehmbarem Risiko“ verboten. Doch seit dem 2. August 2025 wird es ernst: Unternehmen, die gegen bestehende Pflichten verstoßen, müssen mit Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes rechnen.

  • Neue Behörden überwachen den KI-Einsatz

Ebenfalls bis August 2025 müssen alle EU-Staaten nationale KI-Aufsichtsbehörden benennen. Diese kontrollieren, ob eingesetzte Systeme den Vorgaben entsprechen. In Deutschland könnten dies die Bundesnetzagentur und die Bundesakkreditierungsstelle werden.

  • Pflichten für Anbieter von ChatGPT & Co.

Der AI-Act betrifft auch General-Purpose-AI-Modelle wie große Sprachmodelle. Anbieter müssen:

  • Urheberrechte beachten
  • Technische Dokumentationen erstellen
  • Offenlegen, welche Daten für das Training genutzt wurden

Für bereits bestehende Modelle gilt eine Übergangsfrist bis August 2027.

  • So stuft die EU KI-Systeme ein

Der AI-Act unterscheidet zwischen drei Risikostufen:

  1. Unannehmbares Risiko – verboten (z. B. Soziales Scoring, Echtzeit-Gesichtserkennung)
  2. Hohes Risiko – strenge Prüf- und Dokumentationspflichten (z. B. KI im Recruiting oder in Prüfungsverfahren)
  3. Minimales Risiko – keine Pflichtauflagen, aber freiwillige Verhaltenskodizes möglich
  • KI im HR-Bereich: Besonders im Fokus

 Software, die Bewerbungen filtert, Mitarbeiter bewertet oder Lernleistungen analysiert, wird oft als Hochrisiko-System eingestuft. Arbeitgeber müssen hier ein Risikomanagementsystem einführen und die Systeme regelmäßig prüfen lassen.

  • Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Bilder, Texte, Videos oder Audios, die durch KI erzeugt oder verändert wurden, müssen klar als KI-generiert gekennzeichnet sein. Deepfakes oder bearbeitete Medien dürfen nicht mehr ohne Hinweis verbreitet werden. 

  • So geht es weiter

Weitere Regeln treten 2026 und 2027 in Kraft. Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche ihrer eingesetzten Systeme unter den AI-Act fallen – und ihre Mitarbeitenden gezielt schulen.

  • Tipp für Arbeitgeber und HR-Abteilungen:

Wer KI-Systeme im Recruiting oder in der Personalverwaltung nutzt, sollte frühzeitig rechtliche Beratung einholen. Verstöße gegen den AI-Act können nicht nur teuer, sondern auch rufschädigend sein.

Görzel empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Volker Görzel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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