(Worms) Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die von Beate Zschäpe gegen ihre Inhaftnahme erhobene Beschwerde verworfen.

Darauf verweist so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine entsprechende Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29.02.2012 zu seinem Beschluss vom 28. Februar 2012 – StB 1/12.

Frau Zschäpe hatte sich gegen den vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 13. November 2011 erlassenen Haftbefehl wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung und der besonders schweren Brandstiftung gewandt. Ihre Einwendungen hat der 3. Strafsenat nunmehr für unbegründet erachtet. Wie der Ermittlungsrichter hält er Frau Zschäpe für dringend verdächtig, im Jahre 1998 zusammen mit den zwischenzeitlich verstorbenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die rechtsterroristische Vereinigung “Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)” gegründet und ihr bis zum Tod von Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 angehört zu haben. Darüber hinaus besteht der dringende Verdacht, dass sie zur Vernichtung von Beweismitteln an diesem Tage die von der Gruppierung genutzte Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt hat.

Dem “Nationalsozialistischen Untergrund” sind nach derzeitigem Ermittlungsstand unter anderem neun Morde an Gewerbetreibenden türkischer und griechischer Herkunft in mehreren deutschen Städten zwischen 2000 und 2006 sowie der Mord an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 in Heilbronn zuzurechnen.

Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de – verwies.

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Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte
und Strafverteidiger e. V.
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