(Stuttgart) Wer eine Abmahnung kassiert, fühlt sich oft ungerecht behandelt. Doch nicht immer kann der Betriebsrat helfen – das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg.
Den Fall erläutert der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.
Beschwerde gegen Abmahnung – und dann?
Eine Arbeitnehmerin wehrte sich gegen eine aus ihrer Sicht unfaire Abmahnung. Sie wandte sich an den Betriebsrat. Gemeinsam versuchte man, eine Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden. Doch dieser blieb hart.
Einigungsstelle als Ausweg? Denkste!
Als der Arbeitgeber nicht einlenkte, wollte der Betriebsrat eine Einigungsstelle einschalten. Ziel: Die Abmahnung sollte auf diesem Weg entfernt werden. Doch das Gericht machte einen klaren Strich durch die Rechnung.
Gericht: „Einigungsstelle? Offensichtlich unzuständig!“
Das Landesarbeitsgericht wies den Antrag des Betriebsrats zurück. Begründung: Für eine Einigungsstelle braucht es ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Und das ist bei individuellen Rechtsansprüchen – wie der Entfernung einer Abmahnung – nicht gegeben.
Rechtsweg statt Einigungsstelle
Das Gericht verwies auf § 85 Abs. 2 BetrVG. Demnach kann der Betriebsrat bei Beschwerden grundsätzlich aktiv werden. Doch sobald es um persönliche Rechte einzelner Mitarbeiter geht, ist Schluss. Dann bleibt nur der Gang vors Arbeitsgericht.
Bundesarbeitsgericht: Klarer Kurs seit Jahren
Auch das Bundesarbeitsgericht sieht das schon lange so. Mehrere Entscheidungen zeigen: Die Einigungsstelle ist nicht für die Klärung persönlicher Ansprüche wie Abmahnungen zuständig.
Was bleibt dem Betriebsrat?
Ganz außen vor ist der Betriebsrat trotzdem nicht. Er kann Gespräche anstoßen, vermitteln oder helfen, eine Gegendarstellung zu verfassen. Doch klagen muss der betroffene Arbeitnehmer selbst – und zwar direkt beim Arbeitsgericht.
Fazit: Abmahnung? Rechtlichen Rat einholen!
Wer eine Abmahnung loswerden will, muss selbst aktiv werden. Der Betriebsrat darf unterstützen, aber keine Einigungsstelle erzwingen. Deshalb gilt: Bei Abmahnungen schnell rechtlichen Rat holen!
Görzel empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Volker Görzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
HMS. Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte
Hohenstaufenring 57 a
50674 Köln
Telefon: 0221/ 29 21 92 0 Telefax: 0221/ 29 21 92 25
goerzel@hms-bg.de www.hms-bg.de