Datum: 10.11.26
Uhrzeit: 14:00 - 16:40
Rechtsgebiet: Familienrecht

 „Die Inobhutnahme nach § 8a sowie § 42 SGB VIII (Verwaltungsgericht) versus Kindeswohlgefährdung nach §§ 1666, 1666a BGB (Familiengericht)“

 

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur online möglich ist.
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Sie können sich zu dem nachfolgenden Termin wie folgt online anmelden: (auf den Link klicken)

 

Dienstag, den 10. November 2026 – online
Anmeldelink:  https://lets-meet.org/reg/d8d92375ae34cdb57b

14:00 bis 16:40 Uhr (2,5 Vortragstunden + 10 Min. Pause)

 

Referent:  Michael K. Wolff

 

Inhalt:

Die verwaltungsrechtlichen Maßnahmen nach SGB VIII

  • Hat der anwaltliche Interessenvertreter Einflussmöglichkeiten?
  • Die gesetzlichen Vorschriften und unterschiedlichen Verfahrensarten und Gerichtszweige; Verwaltungsgericht versus Familiengericht
  • Ablauf einer Inobhutnahme
  • Rechtssprechungsüberblick einzelner Problemfelder (2019 bis 2025, ggfs. I. HJ 2026)

Die familienrechtlichen Maßnahmen nach § 1666 BGB

  • Unter welchen Voraussetzungen liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?
  • Erziehungsfähigkeit
  • Verhältnismäßigkeit einzelner Maßnahmen

 

Referent:

Michael Wolf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht, Strafrecht
und Verkehrsrecht
Hanielstraße 26-30
45327 Essen
Tel. 0201/304441
Fax. 0201/305381
Email: ra-wolff-essen@t-online.de