„Die Inobhutnahme nach § 8a sowie § 42 SGB VIII (Verwaltungsgericht) versus Kindeswohlgefährdung nach §§ 1666, 1666a BGB (Familiengericht)“
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur online möglich ist.
Anmeldungen per email/Fax etc. sind nicht möglich!
Sie können sich zu dem nachfolgenden Termin wie folgt online anmelden: (auf den Link klicken)
Dienstag, den 10. November 2026 – online
Anmeldelink: https://lets-meet.org/reg/d8d92375ae34cdb57b
14:00 bis 16:40 Uhr (2,5 Vortragstunden + 10 Min. Pause)
Referent: Michael K. Wolff
Inhalt:
Die verwaltungsrechtlichen Maßnahmen nach SGB VIII
- Hat der anwaltliche Interessenvertreter Einflussmöglichkeiten?
- Die gesetzlichen Vorschriften und unterschiedlichen Verfahrensarten und Gerichtszweige; Verwaltungsgericht versus Familiengericht
- Ablauf einer Inobhutnahme
- Rechtssprechungsüberblick einzelner Problemfelder (2019 bis 2025, ggfs. I. HJ 2026)
Die familienrechtlichen Maßnahmen nach § 1666 BGB
- Unter welchen Voraussetzungen liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?
- Erziehungsfähigkeit
- Verhältnismäßigkeit einzelner Maßnahmen
Referent:
Michael Wolf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht, Strafrecht
und Verkehrsrecht
Hanielstraße 26-30
45327 Essen
Tel. 0201/304441
Fax. 0201/305381
Email: ra-wolff-essen@t-online.de