Pressemitteilungen
Ein Testamentserbe trägt das Risiko, dass das Testament unwirksam war - Auch guter Glaube schützt nicht davor, das Erbe herausgeben zu müssen
BFH zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
BFH zum allgemeinen Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft
Bundesgerichtshof zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für Affiliate-Partner
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
Kontakt
Kronprinzstr. 14
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 – 1 28 50 27 - 0
Fax: 0711 – 1 28 50 27 - 99
Email: info@Verband-Deutscher-Anwaelte.de
www.Verband-Deutscher-Anwaelte.de
Mitglied werden
Werden Sie Mitglied bei uns!
Unsere Jahresmitgliedsbeiträge sind für unseren umfassenden Leistungen, die wir all unseren Mitgliedern anbieten, u. E. vergleichsweise gering. Sie betragen - jeweils zzgl. Umsatzsteuer -:
- Für Studenten/ - innen mit dem Studiengang Rechtswissenschaften sowie Referendare/ - innen75.-- €.
- Für Rechtsanwälte/ - innen im Ausland sowie in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft) jeweils 150.-- €.
- Für alle anderen in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen (ab dem vierten Jahr nach ihrer Zulassung) beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag 200.-- €.
- Für Juristen ohne Anwaltszulassung 150.-- €.
In dem Jahresmitgliedsbeitrag ist der Bezug regelmäßiger Urteilsdepeschen (je nach Urteilsaufkommen bis zu drei Mal monatlich) - getrennt nach Rechtsgebieten - enthalten, wobei VDA-Mitglieder auch gleichzeitig mehrere Urteilsdepeschen, z.B. für Arbeitsrecht, Baurecht ud Familienrecht, beziehen können.
Die Mitgliedschaft in einem oder mehreren Fachausschüssen ist ebenfalls in dem Mitgliedsbeitrag enthalten.
Ferner ist der VDA - VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. Kooperationspartner des Verbandes für Unternehmer und Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft taxLegis.de – VERBAND FÜR DEN MITTELSTAND IN DEUTSCHLAND e. V. – www.taxlegis.de -.
Alle VDA-Mitglieder* werden im Rahmen dieser Kooperation auch gleichzeitig kostenfrei in der Anwalts- und Steuerberatersuche von taxLegis.de gelistet, wenn sie die dort vereinbarten Erstberatungskonditionen für Freiberufler, Unternehmer und Unternehmen anerkennen.
Die Teilnahmegebühren für VDA-Mitglieder an VDA Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gemäß unserer Veranstaltungsübersicht betragen - jeweils einschließlich des Bezuges einer Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO, soweit Fachfortbildung und nicht „Grundwissen“ vermittelt wird, und jeweils zzgl. Umsatzsteuer - für:
- Vorträge bis zu 5 Stunden Dauer: 50.-- €
- Vorträge über 5 Stunden bis zu 10 Stunden Dauer: 75.-- €
-
Der Besuch der VDA-Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ist kostenlos und in ihrem VDA-Jahresmitgliedsbeitrag bereits enthalten für:
- Studenten/ - innen der Rechtswissenschaften und Referendare/ - innen
- Rechtsanwälte/ - innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft)
- Von dieser Kostenregelung sind (nur) ausgenommen ganz- oder mehrtägige Veranstaltungen/Kongresse mit Fremdreferenten wie BGH/OLG-Richter und/oder Professoren. In diesen Fällen wird die Teilnahmegebühr jeweils nach Aufwand kalkuliert.
Falls Sie bei uns Mitglied werden möchten, finden Sie Formulare zum Download hier:
- Mitgliedsantrag Studenten/Referendare
- Mitgliedsantrag für Rechtsanwälte/ - innen im Ausland
- Mitgliedsantrag für in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft)
- Mitgliedsantrag für alle anderen in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen (ab dem vierten Jahr nach ihrer Zulassung)
- Mitgliedsantrag für Unternehmensjuristen/ - innen ohne anwaltliche Zulassung
* (mit Anwaltszulassung)