(Freiburg) Mit einer kürzlich beschlossenen Amnestie für Steuersünder will Spaniens Regierung Schwarzgeld von ausländischen Konten zurück nach Spanien holen.

Allerdings, so der Madrider Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer von Monereo Meyer Marinel-lo Abogados, Mitglied des VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. mit Sitz in Stuttgart, ist diese auf den auf den 30. November 2012 befristet. Vor diesem Zeitpunkt haben Steuersünder, die in Spanien hätten deklarieren müssen, die Möglichkeit, Rechte oder Vermögensgüter, die sie vor dem 31. Dezember 2010 erworben haben, freiwillig steuerlich zu legalisieren.

Die spanische Regierung rechnet damit, durch diese Amnestie auf dem spanischen Markt zusätzliche Liquidität in Höhe von 25 Milliarden Euro zu generieren und außerdem die Staatseinnahmen vor Jahresende um weitere 2.5 Milliarden Euro zu erhöhen. Dabei wird nach dem ausdrücklichen Wunsch der Regierung in erster Linie auf Bankkonten abgestellt, die seitens in Spanien steuerpflichtiger Personen in den Ländern Schweiz, Andorra, Luxemburg, Liechtenstein oder anderen Territorien mit Bankgeheimnis unterhalten werden. Außerdem sollen Immobilientransaktionen, die zwischen 2007 und 2010 nicht bzw. nicht in voller Höhe versteuert worden sind, legalisiert werden. Hiervon wären insbesondere auch nicht in Spanien ansässige Personen betroffen, die in Spanien ihrer beschränkten Steuerpflicht aus Immobilienbesitz in der Vergangenheit nicht nachgekommen sind.

• Vorteile für die vermeintlichen Steuersünder:

1. Wer sich entschließt, freiwillig vor dem 30. November 2012 nicht deklariertes Vermögen anzugeben, ist zunächst von allen Strafzahlungen und Zinsen befreit;

2. Außerdem kommt im Rahmen der Amnestie ein äußerst niedriger Steuersatz in Höhe von 10 % zur Anwendung, wobei dieser Satz voraussichtlich nur für die noch nicht verjährten Steuerzeiträume 2008 bis 2010 zu zahlen ist. Die davor liegenden Zeiträume wären gänzlich von der Steuer befreit.

Beispiel: Sollte ein Steuersünder etwa 800.000,- Euro vor dem 31. Dezember 2007 erworben und in den Folgejahren 2008, 2009 und 2010 jeweils 15.000,- Euro (insgesamt 45.000,- Euro) Gewinne mit diesem Geld erzielt haben, so wäre mit einem Betrag in Höhe von 10 % auf den Zugewinn, also mit einem Betrag in Höhe von 4.500,- Euro die Gesamtsumme in Höhe von 845.000,- Euro legalisiert;

3. Der spanische Staat sichert darüber hinaus zu, keine schwarze Liste derjenigen Personen anzulegen, die von der Amnestie Gebrauch machen, bzw. deren Steuererklärungen aus den Vorjahren zu prüfen.

• Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Amnestie:

1. Derjenige, der von der spanischen Steueramnestie Gebrauch machen möchte, muss zum 31. Dezember 2010 in Spanien steuerpflichtig gewesen sein in Bezug auf (i) die spanische Einkommensteuer, (ii) die spanische Körperschaftsteuer oder (iii) die besondere Steuer für in Spanien nicht ansässige Personen;

2. Es muss lediglich erklärt und auch nachgewiesen werden, woher die zu legalisierenden Beträge bzw. Vermögenswerte stammen. Durch diese Voraussetzung soll in erster Linie verhindert werden, dass Gelder, die aus Drogen- oder Waffenhandel stammen, mittels dieser Amnestie nachträglich legalisiert werden können;

3. Die freiwillige Erklärung zur Legalisierung bestimmter Beträge bzw. Vermögenswerte, die vor dem 30. November 2012 abzugeben ist, muss auf einem offiziell hierfür geschaffenen Formular erklärt und kann ausschließlich auf telematischem Wege präsentiert werden, wobei die meisten spanischen Steuerberater und Anwaltskanzleien bereits über ein eigenes System zur telematischen Abgabe der Erklärungen verfügen (firma electrónica);

4. Barbeträge können nur dann legalisiert werden, wenn sie zuvor auf einem Konto eines im Euroraum registrierten Kreditinstitutes eingezahlt worden sind;

Unter Experten wird derzeit noch darüber gestritten, so Meyer, zu welchem Wert Vermögensgüter angegeben werden müssen. In Frage käme insoweit zunächst der Wert zum Zeitpunkt des Erwerbes bzw. der Wert am 31. Dezember 2010; letzterer schließt die Vermögenszuwächse zwischen dem Erwerb und dem 31. Dezember 2010 ein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Regierung in den nächsten Tagen auch in Bezug auf diesen Punkt, der im Hinblick auf den äußerst geringen Steuersatz in Höhe von 10 % eher von untergeordneter Bedeutung ist, Klarheit schaffen wird.

Grundsätzlich sei allen Steuersündern dringend anzuraten, so betont Meyer, von der Amnestie Gebrauch zu machen und vor dem 31. Dezember 2010 „schwarz” erworbene Vermögensgüter bzw. Gelder über einen spanischen Steuerberater oder Rechtsanwalt legalisieren zu lassen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil nach Abschluss der Amnestie, also ab 1. Dezember 2012, der spanische Staat verschärft auf die Suche nach Steuersündern gehen wird. Bereits jetzt werden hierfür die notwendigen Mittel geschaffen.

Meyer riet, in allen Zweifelsfällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dazu u. a. auch auf die im VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. – www.verband-deutscher-anwaelte.de – organisierten deutschsprachigen Anwälte und Anwältinnen in Spanien verwies.

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Stefan Meyer
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