Letzte Pressemitteilung
Weiterlesen
Unsere Kooperationspartner






- Startseite
- Der Verband
- Anwalts-Suche
- Presse
- Seminare (§ 15 FAO)
- VDA Stellenmarkt
- VDA Mitgliedervorteile
- VDA Mitgliederinitiative
- Mitglied werden
- VDA Junioreninitiative
- VDA International
- VDA Masterprogramme
- VDA Fachanwaltslehrgänge
- Berufsrecht
- Recht von A – Z
- Geldwäschegesetz Info
- Kontaktformular
- Privatsphäre-Einstellungen ändern
- Historie der Privatsphäre-Einstellungen
- Einwilligungen widerrufen
Aktuelles
Protokolldaten am Arbeitsplatz: Was Unternehmen auswerten dürfen
Krank im Urlaub: Wann Beschäftigte ihre Urlaubstage zurückbekommen
Meinungsfreiheit im Job: Wie weit darf Kritik am Arbeitgeber gehen?
Kontakt
![]()
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 – 1 28 50 27 – 0
Fax: 0711 – 1 28 50 27 – 99
Email: info@Verband-Deutscher-Anwaelte.de
www.Verband-Deutscher-Anwaelte.de
Pressemitteilungen
-
Bundesverfassungsgericht: Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar
(Stuttgart) Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften […]
-
Oberlandesgericht Hamm: Ast beschädigt Pkw – unzureichende Baumkontrolle – Stadt haftet
(Kiel) Eine Stadt schuldet dem Halter eines durch einen herabstürzenden Ast beschädigten Pkw Schadensersatz, wenn sie eine ausreichende Stabilitätskontrolle des Baumes versäumt hat. Darauf verweist der Bad Nauheimer Fachanwalt für […]
-
Urlaub – Ausschluss von Doppelansprüchen
(Stuttgart) Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. […]
-
Finanzgericht Münster: Kosten des Scheidungsprozesses weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
(Stuttgart) Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Scheidungsprozesskosten auch nach der ab dem Jahr 2013 geltenden gesetzlichen Neuregelung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Darauf verweist der Kieler […]
-
-
-
-
-
-