Letzte Pressemitteilung
Weiterlesen
Unsere Kooperationspartner






- Startseite
- Der Verband
- Anwalts-Suche
- Presse
- Seminare (§ 15 FAO)
- VDA Stellenmarkt
- VDA Mitgliedervorteile
- VDA Mitgliederinitiative
- Mitglied werden
- VDA Junioreninitiative
- VDA International
- VDA Masterprogramme
- VDA Fachanwaltslehrgänge
- Berufsrecht
- Recht von A – Z
- Geldwäschegesetz Info
- Kontaktformular
- Privatsphäre-Einstellungen ändern
- Historie der Privatsphäre-Einstellungen
- Einwilligungen widerrufen
Aktuelles
Protokolldaten am Arbeitsplatz: Was Unternehmen auswerten dürfen
Krank im Urlaub: Wann Beschäftigte ihre Urlaubstage zurückbekommen
Meinungsfreiheit im Job: Wie weit darf Kritik am Arbeitgeber gehen?
Kontakt
![]()
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 – 1 28 50 27 – 0
Fax: 0711 – 1 28 50 27 – 99
Email: info@Verband-Deutscher-Anwaelte.de
www.Verband-Deutscher-Anwaelte.de
Pressemitteilungen
-
Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters
(Stuttgart) Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht […]
-
Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden
(Kiel) In einem Eilverfahren hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, für die Steuern haftet, die ein Kunde (im konkreten […]
-
Urlaub bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen
(Stuttgart) Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen Urlaub nicht nehmen, darf nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) die Zahl der […]
-
Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung
(Stuttgart) Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung […]
-
-
-
-
-
-